Gewährleistungsrechte

* Sie haben ein Haus gekauft.
* Sie haben Steuern gespart und abgeschrieben.
* In der Regel gilt für Sie eine Garantiezeit von 5 Jahren nach BGB
oder 2 bis 4 Jahren nach VOB.
* Hoffentlich haben Sie diese Zeit noch nicht verpaßt.
* Vor Ablauf dieser Zeit wäre zur Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte
eine 2- oder 5- Jahresbegehung zu empfehlen.